DIN EN 1525

Sicherheit von Flurförderzeugen

Gremium: TC150 Dokumententyp: Typ C


Anwendungsbereich

1.1 Diese Norm findet auf alle fahrerlosen Flurförderzeuge und ihre Systeme Anwendung, ausgenommen

a) Flurförderzeuge, die ausschließlich durch mechanische Einrichtungen (Schienen, Führungen usw.) geführt werden;

b) Flurförderzeuge, die im Bereich öffentlichen Verkehrs eingesetzt sind, in dem sich Personen aufhalten können, die die entsprechenden Gefährdungen nicht kennen.

1.2 Im Sinne dieser Norm ist ein fahrerloses Flurförderzeug ein kraftbetriebenes Fahrzeug einschließlich jeglicher Anhänger, das dazu bestimmt ist, selbständig zu fahren, wobei die Betriebssicherheit nicht von einer Bedienungsperson abhängt. Ferngesteuerte Flurförderzeuge werden nicht als fahrerlose Flurförderzeuge betrachtet.

1.3 Im Sinne dieser Europäischen Norm umfaßt das System eines fahrerlosen Flurförderzeuges das Steuerungssystem, das Teil des Flurförderzeuges und/oder davon getrennt sein kann, die Führungseinrichtung und das Batterieladesystem.

1.4 Diese Europäische Norm beschreibt die technischen Anforderungen, um die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen zu minimieren, die auftreten können, wenn Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von fahrerlosen Flurförderzeugen gemäß den Spezifikationen des Herstellers oder seines autorisierten Bevollmächtigten durchgeführt werden. Zusätzlich sollten Flurförderzeuge so gut wie möglich EN 292 entsprechen für Gefährdungen, die nicht durch diese oder die anwendbaren zugehörigen Normen abgedeckt werden.

1.5 Diese Europäische Norm befaßt sich mit allen speziellen in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen in bezug auf die automatischen Funktionen von Flurförderzeugen und ihren Systemen. Diese Norm muß in Zusammenhang mit einer oder mehreren der im Vorwort aufgeführten anwendbaren zugehörigen Normen benutzt werden.

1.6 Das Vorsehen einer tragbaren Steuereinheit klassifiziert das Flurförderzeug nicht als Mitgänger-Flurförderzeug.

1.7 Das Umfeld der Flurförderzeuge kann einen bedeutenden Einfluß auf deren sicheren Betrieb haben. Anhang A legt Anforderungen für die Vorbereitung des Umfeldes fest, um die entsprechenden Gefährdungen auszuschalten. Für diejenige Person, die für die Einbeziehung des Flurförderzeuges in den Arbeitsbereich verantwortlich ist, ist Anhang A normativ.

1.8 Diese Europäische Norm enthält keine zusätzlichen Anforderungen für:

a) Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. extremes Klima, Kühlräume, starke Magnetfelder);

b) Betrieb in Umgebungen, für die besondere Regelungen bestehen (z. B. mögliche explosionsfähige Atmosphäre);

c) elektromagnetische Verträglichkeit;

d) Personentransport;

e) Handhabung von Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (z. B. geschmolzene Metalle, Säuren/Basen, strahlende Materialien);

f) Teile des Flurförderzeuges, die während des Betriebes manuelle Eingriffe erfordern.


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Normative Verweisungen

EN 292-1:1991 Sicherheit von Maschinen — Grundbegriffe — Allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodik

EN 292-2:1991 Sicherheit von Maschinen — Grundbegriffe — Allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikationen

EN 418:1992 Sicherheit von Maschinen — NOT-AUS-Einrichtung — Funktionelle Aspekte, Gestaltungsleitsätze

EN 953:1997 Sicherheit von Maschinen — Trennende Schutzeinrichtungen — Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen

EN 954-1:1996 Sicherheit von Maschinen — Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze

prEN 1726-1 Sicherheit von Flurförderzeugen Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge bis einschließlich 10000 kg Tragfähigkeit, Schlepper bis einschließlich 20000 N Zugkraft

ISO 6292:1996 Powered industrial trucks — Brakes performance and component strenght


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