Risikobeurteilung

Risiken analysieren, bewerten und mindern


Beschreibung

Maschinen müssen in Europa den formalen sowie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Nach Anhang 1 „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen – Allgemeine Grundsätze“ Absatz 1 hat der Hersteller einer Maschine dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.

Abb. 1: Aspekte einer Risikobeurteilung nach ISO 12100

Bei den vorgenannten iterativen Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung hat der Hersteller

  1. die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt
  2. die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln
  3. die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens
  4. die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel der Richtlinie erforderlich ist
  5. die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in einer festgelegten Rangfolge zu mindern.

Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge:

  • Konstruktive Lösung: Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine)
  • Technische Schutzmaßnahmen: Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen
  • Benutzerinformation: Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung.

In der Praxis wird als grundlegende Orientierung zur Durchführung einer Risikobeurteilung die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung“ verwendet. Häufig wird zusätzlich die DIN EN ISO 13849-1 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen“ verwendet, um einen Risikominderung von Sicherheitsfunktionen zu gewährleisten. Aber auch eine Reihe andere Normen zu z.B. Schutzeinrichtungen sind hilfreich, um ein akzeptables Restrisiko zu erreichen.

Abb. 1: Risikoreduzierung (Bild: IFA)

Die Risikobeurteilung darf keinesfalls als ein einzelner Schritt verstanden werden, viel mehr sollte sie als systematischer Prozess in sämtlichen Entwicklungsschritten von Anfang an integriert sein. Sie ist essenzieller Bestandteil für eine Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung, und dient als Grundlage für Betriebsanleitungen und Sicherheitsunterweisungen.


Rechtliche Grundlage

Maschinenrichtlinie RICHTLINIE 2006/42/EG


Tags

Domäne:

Gefährdungen:

Einsatzgebiete:


Weiterführende Informationen

Risikobeurteilung im Maschinenbau (Th. Mössner 2012), BAuA

DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung“

CE-Konformität (RimA-Wissen)

Erstellen von Risikobeurteilungen für Maschinen (BG RCI)

Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen

Sicherheit von Maschinensteuerungen nach DIN EN ISO 13849