Gefährdungsbeurteilung
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Beschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufender Prozess, bestehend aus sieben Schritten. Die Durchführung sollte unter Mitwirkung der Beschäftigten oder deren Vertretungen erfolgen.
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Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
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Gefährdungen ermitteln
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Gefährdungen beurteilen
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Schutzmaßnahmen festlegen
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Maßnahmen durchführen
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Wirksamkeit überprüfen
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Dokumentieren und Fortschreiben
Abb. 1: Wesentliche Schritte einer Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern. Sie hilft zu entscheiden, wo, in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit Maßnahmen erforderlich sind.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer ergibt sich aus
dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6),
der Allgemeinen Bundesbergverordnung (§ 3) für Betriebe, die unter Bergaufsicht stehen, oder
der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).
Sie gilt für Unternehmen aus dem Handwerk, der Industrie und dem Dienstleistungsbereich gleichermaßen.
Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung auch aus:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) → für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, einschließlich Bildschirmarbeitsplätzen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) → für Arbeitsmittel, insbesondere Ermittlung des Umfangs und der Fristen von Prüfungen
- Biostoffverordnung (BioStoffV) → für Tätigkeiten mit Biostoffen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) → für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, insbesondere Grundpflichten und Festlegen weiterer Schutzmaßnahmen, auch zu Brand- und Explosionsgefährdungen
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) → für Jugendliche Lärm-Vibrations
- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) → für Tätigkeiten mit Gefährdung durch Lärm oder Vibration
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) → für manuelle Lastenhandhabungen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) → für schwangere oder stillende Frauen oder deren Kinder
- DGUV Regeln 112-189 bis 112-201 → für persönliche Schutzausrüstungen
- DGUV Information 213-855 → für Gefährdungsbeurteilung im Labor
weitere…
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Weiterführende Informationen
Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung (ASR V3)
Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111)